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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/99 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschaft mbH, Kapitalerhöhung, Betriebsausgabe, Verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitalverkehrsteuer, Notarkosten |
Rechtsfrage: | Sind die aus Anlaß einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH entstandenen Kosten (Kapitalverkehrsteuer und Notarkosten) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen oder handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 84/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 24/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 05 08 |