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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/10 (BFH)
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 4, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, StVZO § 23 Abs. 1 b, KraftStG § 12 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Tageszulassung, Saisonkennzeichen
Rechtsfrage: Kraftfahrzeugsteuerliches Saisonkennzeichen: Mindestbesteuerung für Nutzfahrzeughändler auch bei Abmeldung vor Beginn des Betriebszeitraums? Unterbleibt die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuer für einen tageszugelassenen LKW, der nie in Betrieb genommen wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 10.09.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 30/2009
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 171
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 36 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2012
Erledigungs-Az: II R 32/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 70, SIS 12 30 24