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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 13/00 |
§§: | EStG § 13 a |
Schlagwörter | Durchschnittssatzgewinnermittlung, Schutzvorschrift |
Rechtsfrage: | Ist eine andere Gewinnermittlung als nach § 13 a EStG auch ohne vorherige Mitteilung an den Kläger zulässig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 428/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 13/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 11 |