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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/99 |
§§: | EStG § 34 Abs. 3, EStG § 19 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Nachzahlung, Tarifbegünstigung, Mehrjährige Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Ist das Tatbestandsmerkmal "mehrjährige Tätigkeit" für die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG einer im Streitjahr 1993 zugeflossenen Lohnnachzahlung erfüllt, wenn diese konkret ausstehenden oder gekürzten Arbeitslohn für den Zeitraum Juni bis Dezember des Vorjahres und Januar und Februar 1993 betrifft? Müssen grundsätzlich Zahlungen für einen mehr als 12 Monate umfassenden Zeitraum vorliegen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 386/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 41 14 |