Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 31/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 7, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter Stückzinsen, Besteuerung, Rückwirkung, Verfassung
Rechtsfrage: Ist § 52 a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 1 EStG i.d.F. des JStG 2009 teleologisch dahin gehend zu reduzieren, dass er nicht für in 2009 zugeflossene Stückzinsen aus der Veräußerung einer vor dem 1.1.2009 erworbenen Kapitalforderung gilt? Ist die mit dem JStG 2010 erfolgte rückwirkende Ergänzung des § 52 a Abs. 10 Satz 7 EStG verfassungsrechtlich gerechtfertigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.07.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1494/13 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 26 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 31/15
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 31