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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 16/21 |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Betriebsveranstaltung, Aufmerksamkeit, Weihnachtsfeier, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen als Aufmerksamkeiten im Umsatzsteuerrecht: 1. Hat sich das Umsatzsteuerrecht bei der Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) an der neuen gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG zu orientieren? - 2. Können nur solche Veranstaltungsbestandteile in die Berechnung miteinbezogen werden, welche durch die Teilnehmer unmittelbar konsumiert werden? Haben demnach angemietete Räumlichkeiten und Personal zur Verbesserung des Ambientes unberücksichtigt zu bleiben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 222/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 17 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2023 |
Erledigungs-Az: | V R 16/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 94 |