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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/01
§§: KStG § 27 Abs. 3 S. 2, KStG § 14, KStG § 37 Abs. 2
Schlagwörter Organschaft, Rückstellung, Ergebnisabführungsvertrag, Ausschüttungsbelastung
Rechtsfrage: Ist für eine Mehrabführung im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses, die auf der Auflösung einer vor dem Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags gebildeten steuerlich unzulässigen Rückstellung beruht, die Ausschüttungsbelastung herzustellen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 5206/98 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2002
Erledigungs-Az: I R 51/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 16 82