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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/11 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Behinderung, Kind, Nachzahlung, Eingliederungshilfe, Lebensunterhalt |
Rechtsfrage: | Rückforderung von Kindergeld für behindertes Kind aufgrund über den Bedarf liegender Kindeseinkünfte in einzelnen Monaten: Wie sind in den Fällen, in denen die Grundsicherung nach dem Sozialhilferecht nicht vollständig zeitgerecht ausgezahlt wird, die beim behinderten Kind verspätet zugeflossenen Nachzahlungen (hier: Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld) für andere Kalendermonate zu behandeln? Ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen oder gilt das sog. normative Zuflussprinzip? Gehört das Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II als Eingliederungsmaßnahme zu den anrechenbaren Bezügen? Aufwendungen für Musikerunfallversicherung bei der Einkünfteermittlung des Kindes als Betriebsausgabe abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 617/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 1725 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 35/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 24 86 |