Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 79/97
§§: GrEStG § 19 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88
Schlagwörter Einheitliches Vertragswerk, Anzeigepflicht, Neue Tatsache, Änderungsbefugnis
Rechtsfrage: Berechtigt die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Finanzamt auch bei Verletzung eigener Aufklärungspflicht (§ 88 AO 1977) zu einer Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 wegen neuer Tatsachen (hier: Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.03.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 6277/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.1999
Erledigungs-Az: II R 79/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 01