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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/11 (BFH) |
§§: | BewG § 138 Abs. 5, ErbStG § 12 Abs. 3, ErbStG § 13 a, EStG § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Feststellung, Grundbesitzwert, Gesonderte Feststellung, Bedarfswert |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung von Bedarfswertfeststellungsbescheiden: Liegen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 13 a ErbStG vor? Entfaltet die Artfeststellung im Rahmen der Bedarfswertfeststellung nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG a.F. Bindungswirkung gegenüber der Erbschaftsteuerfestsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 142/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 16 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 16/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 87 |