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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/06
§§: EStG § 13, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 6 b
Schlagwörter Rücklage, Grundstück, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Veräußerung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Ist die Veräußerung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen (unter Einschaltung eines Bauunternehmens Umwandlung der Ackerflächen in Baulandparzellen) noch als Veräußerung von Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder als gewerblicher Grundstückshandel zu beurteilen mit der Folge, dass eine Rücklage nach § 6 b EStG nicht gebildet werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.12.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 349/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2007
Erledigungs-Az: IV R 35/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 88