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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 28/04
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11
Schlagwörter Kirchensteuer, Erstattung, Rückwirkendes Ereignis, Zufluss, Abfluss, Aufwendung
Rechtsfrage: Ist der Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Kirchensteuerzahlungen in den Veranlagungszeiträumen (VZ) 01 und 02 insoweit rückwirkend zu versagen (Änderungen gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) als die 01 und 02 betreffenden Kirchensteuererstattungen im VZ 03 die Kirchensteuerzahlungen im VZ 03 übersteigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.01.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2135/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2004
Erledigungs-Az: XI R 28/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 16