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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2389/09 (BVerfG)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 a Abs. 2, FördG § 1, FördG § 2, FördG § 3, FördG § 4 Abs. 1 Satz 5, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Abschreibung, Anzahlung, Bekanntwerden, Grundstück, Herstellung, Neue Tatsache, Rückabwicklung, Rückwirkendes Ereignis, Sonderabschreibung, Änderung, Vertrag
Rechtsfrage: Materiell vorläufiger Charakter von Abschreibungen auf Anzahlungen und Teilherstellungskosten - Rückabwicklung eines Bauvertrags keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: IX R 13/07
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2009 S. 1801
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 32 49
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.02.2010
Erledigungs-Az: 1 BvR 2389/09
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen