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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/05
§§: MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4, MinöStG § 2, MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, ZPO § 240 Satz 2
Schlagwörter Erstattung, Vergütung, Gerichtliche Verfolgung, Insolvenzverfahren
Rechtsfrage: Muss der Mineralöllieferant stets innerhalb einer bestimmten Frist (etwa 2 Monate) seine Forderung titulieren, selbst wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bereits beantragt worden ist? - Durfte die Klägerin (in 2001) noch davon ausgehen, dass durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenz eine Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO) eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2004
Vorinstanz/AZ: IV 309/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2007
Erledigungs-Az: VII R 1/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 53