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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 27/06 | 
| §§: | ZRFG § 3 Abs. 2, EStG § 15 | 
| Schlagwörter | Zonenrandförderung, Betriebsaufspaltung, Sonderabschreibung | 
| Rechtsfrage: | Gewährung von Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei mehrfacher Betriebsaufspaltung zwischen zwei Besitzpersonengesellschaften und einer Betriebskapitalgesellschaft: Kann für den Fall, dass die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft bereits bei der zuerst gegründeten Besitzpersonengesellschaft Sonderbetriebsvermögen geworden sein sollten, die später gegründete Besitzpersonengesellschaft die Vergünstigung nach § 3 ZRFG wegen fehlender betriebsvermögensmäßiger Verflechtung mit der Betriebskapitalgesellschaft nicht in Anspruch nehmen? Wie sind die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft zu behandeln, wenn mehrere Besitzpersonengesellschaften vorliegen und sowohl Betriebskapital- als auch Besitzpersonengesellschaften mehrheitlich denselben Gesellschaftern gehören? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.03.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | V 57/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 27 58 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.05.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 27/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 22 12 | 
