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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2066/00 (BVerfG) |
§§: | FGO § 142, ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 2, ZPO § 117 Abs. 4, FGO § 104 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Prozesskostenhilfe, Urteilsformel, Entscheidungsgründe, Frist |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht hinsichtlich der Beteiligtenstellung, Abgabe der Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO - fristgemäße Übergabe der Urteilsformel und der Entscheidungsgründe. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VII S 12, 13/00 (NV) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 52 33 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2066/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |