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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 79/97
§§: EStG § 33a Abs. 2, EStG § 44a Abs. 4 Satz 2, EStG § 9a Satz 1 Nr. 1a, EStR H 192a, GG Art. 3
Schlagwörter Ausbildung, Aufteilung, Arbeitslohn, Werbungskosten, Pauschbetrag
Rechtsfrage: Ausbildungsfreibetrag: Wie ist der Werbungskosten-Pauschbetrag gem. § 9a EStG bei der Ermittlung der anzurechnenden Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen, wenn sich das Kind nur einige Monate in Berufsausbildung befand, aber während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen hat? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.07.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 143/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2000
Erledigungs-Az: III R 79/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 93