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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1610/11 (BVerfG)
§§: VwZG § 3 Abs. 1 Satz 2, AO § 80 Abs. 1, ZPO § 84, FGO § 68, AO § 122 Abs. 5 Satz 2, VwZG § 8 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Vollmacht, Wirksamkeit, Personengesellschaft, Zustellung, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Keine Rückgängigmachung einer wirksamen Bekanntgabe durch Rücksendung - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.01.2011
Vorinstanz/AZ: II R 30/09
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2011 S. 755
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 12 29
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 20.02.2013
Erledigungs-Az: 1 BvR 1610/11
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen