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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/18 (BFH)
§§: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, KN Pos. 2839, KN Kap. 70
Schlagwörter Energiesteuer, Erdgas, Steuerentlastung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den in einem Prozess des Erhitzens, Schmelzens und anschließenden Erkaltens eines Gemenges aus Quarzsand, Natriumcarbonat und weiteren mineralischen Ausgangsstoffen (Alkaliglas) gewonnenen Erzeugnissen um Glas oder Glaswaren, für die eine Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG zu gewähren ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.06.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 1380/17 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2020
Erledigungs-Az: VII R 25/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 26