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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 3067/08 (BVerfG)
§§: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1
Schlagwörter Revision, Zulässigkeit, Grundsätzliche Bedeutung, Zulassung, Begründung, Rechtsmittel, Erfolg, Erfolgsaussicht, Chance, Verfassung, Gleichheit, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Lässt sich aufgrund des Umstands, dass die Revision durch das FG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wurde, eine Aussage zu den Erfolgsaussichten der Revision treffen? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: KG Berlin
Vorinstanz/Datum: 25.07.2008
Vorinstanz/AZ: 21 U 42/07
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.08.2009
Erledigungs-Az: 1 BvR 3067/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen