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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/03
§§: UStG 1991 § 10 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Entgelt, Entgeltsminderung, Parkchip, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Ein Geschäft gibt ab einem bestimmten Mindestumsatz an seine Kunden sog. Parkchips ab, die bei verschiedenen Unternehmen (Parkhausbetreiber, Busunternehmen usw.) des öffentlichen Nahverkehrs der Stadt als Zahlungsmittel eingelöst werden können. - Ist die Ausgabe der Parkchips wie die Hingabe bzw. Rückgabe von Zahlungsmitteln (Geld) zu behandeln, die zu einer Entgeltsminderung des Warenumsatzes führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 550/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2006
Erledigungs-Az: V R 33/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 27 13