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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/15 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Zeitlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen? Liegt ein einheitliches Vertragswerk auch dann vor, wenn die Bauerrichtung vertraglich auf den Erwerber abgewälzt wird, der Veräußerer im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung aber die rechtliche und tatsächliche Kontrolle hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung ausübt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 09.12.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1324/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2016
Erledigungs-Az: II R 4/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 64