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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 c, KStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betrieb gewerblicher Art, Kapitalertragsteuer, Provision, Bürgschaft |
Rechtsfrage: | Sind Sondervergütungen - hier Avalprovisionen für die Übernahme einer Bürgschaft - Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft, die als Gewinn eines einzigen nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG anzusehen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2867/11 KE, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1509 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 52/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 50 |