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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 33/18 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HGB § 255, BewG § 68
Schlagwörter Grundstück, Hafen, Herstellungskosten, Betriebsvorrichtung, Erbbaurecht, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine Geländeverfüllung im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Containerterminals um weitere Schiffsliegeplätze als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens anzusehen, oder handelt es sich um Herstellungskosten der im Zuge der Maßnahme errichteten Kaimauer (Betriebsvorrichtung)? Welche Bedeutung hat der Umstand, dass der Hafenbetreiber nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern Erbbauberechtigter ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.09.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 1856/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2022
Erledigungs-Az: IV R 33/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 12 50