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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 38/18 (BFH)
§§: BewG § 83, BewG § 129 Abs. 1, GG Art. 3
Schlagwörter Bewertung, Einheitswert, Nachfeststellung, Verfassungsmäßigkeit, Beitrittsgebiet, Grundsteuer, Denkmalschutz
Rechtsfrage: Bewertung im Beitrittsgebiet: Nachfeststellung einer unter Denkmalschutz stehenden Halle: Ist die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig? Ist durch die Feststellung des Einheitswerts - verglichen mit dem Verkehrswert des Grundstücks - Art. 3 GG verletzt, weil der Einheitswert den Kaufpreis um das 6-Fache übersteigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 18/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 07 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2020
Erledigungs-Az: II R 38/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 49