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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 75/00 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 12 | 
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Verlag | 
| Rechtsfrage: | Unterliegen die Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume (häuslicher Verlag) im angemieteten Wohnhaus der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 EStG. Bilden die Räume nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung, weil ein prägender Teil der Tätigkeit (Vertrieb und Vervielfältigung einer Zeitschrift; Geschäftsreisen von 13076 km) auch außer Haus ausgeübt wurde? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 3227/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 80 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.04.2003 | 
| Erledigungs-Az: | X R 75/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 85 | 
