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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 50/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Zweitstudium
Rechtsfrage: Qualifizierung von Aufwendungen für ein unmittelbar an das Fachhochschul-Erststudium mit dem Abschluss als Maschinenbauingenieur (FH) anschließendes wissenschaftliches Hochschulstudium der gleichen Fachrichtung als Fortbildungs- oder Berufsausbildungskosten. War die Berufsausbildung erst mit dem Erwerb des Hochschulabschlusses beendet, weil dieses Berufsziel durch keine Berufstätigkeit zwischen den Studiengängen unterbrochen und somit von vornherein angestrebt wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 19.03.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 138/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 50/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 38 24