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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 56/12 (BFH)
§§: InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Investitionszulage, Verbleiben, Höhere Gewalt, Betriebsfortführung
Rechtsfrage: Sind die Verbleibensvoraussetzungen bei Untergang investitionszulagenbegünstigter Wirtschaftsgüter durch höhere Gewalt bereits mit Untergang der betroffenen Wirtschaftsgüter erfüllt oder ist es daneben erforderlich, dass der Betrieb des Steuerpflichtigen bis zum Ablauf der gesetzlich bestimmten Verbleibensdauer als aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmendes Unternehmen fortbesteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.04.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1340/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2013
Erledigungs-Az: III R 56/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 43