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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/18 (BFH) |
§§: | EStG § 9 a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Versorgungsbezüge, Altersgrenze, Arbeitnehmer-Pauschbetrag |
Rechtsfrage: | Sind Fahrvergünstigungen (hier: Jahresnetzkarte), die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, Versorgungsbezüge i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG mit der Folge, dass davon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9 a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht abgezogen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2979/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 11 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 26/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 07 78 |