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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 28/08
§§: EStG § 16 Abs. 3, AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 193, EG Art. 43, HGB § 89 b
Schlagwörter Betriebsverlegung, Europäische Gemeinschaft, Stille Reserven, Vollmacht, Prüfungsanordnung, EG, EU
Rechtsfrage: Wirksamkeit einer gegenüber einem Vertreter mit Anscheins- oder Duldungsvollmacht bekanntgegebenen Prüfungsanordnung? Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.01.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1347/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 680
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2009
Erledigungs-Az: I R 28/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 81