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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-455/12 (EuGH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, PBefG § 47, § 49 Abs. 4 |
Schlagwörter | EG, EU ermäßigter Umsatzsteuersatz, Personenbeförderungsleistungen, Nahverkehr, Mehrwertsteuer |
Rechtsfrage: | Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der RL 77/388/EWG unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 22/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 96 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2014 |
Erledigungs-Az: | Rs C-454/12 und C-455/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 08 10 |