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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/15 (BFH)
§§: AO § 37 Abs. 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung
Rechtsfrage: Haben die Familienkassen die Pflicht, den Kindergeldberechtigten bei einer erneuten Beantragung von Kindergeld darauf hinzuweisen, dass eine frühere Abzweigungsentscheidung mit der Aufhebung der im Zeitpunkt dieser Abzweigungsentscheidung bestehenden Kindergeldfestsetzung geendet hat und daher gegebenenfalls eine erneute Beantragung einer Abzweigung erforderlich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.07.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 3261/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: III R 29/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 29/15 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 61