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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 21/11 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, UStG 2005 § 13 b Abs. 2 Satz 2, UStG 2005 § 14 a Abs. 5 |
Schlagwörter | Steuerschuldner, Leistungsempfänger, Rechnung |
Rechtsfrage: | Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: 1. Genügt es für den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, wenn der leistende Unternehmer erkennen kann, dass der Leistungsempfänger gelegentlich Leistungen i.S. des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG erbringt? Kommt es darauf an, ob der Kläger als Leistungsempfänger und zugleich als Geschäftsführer des leistenden Unternehmens Kenntnis von seiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit hatte? - 2. Ist es von Bedeutung, wenn Abschlagsrechnungen einen Hinweis auf § 13 b UStG enthalten oder kommt es insoweit nur auf die Schlussrechnung an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5187/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 21/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 71 |