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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 74/05 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenkassenbeitrag, Beamter |
Rechtsfrage: | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragüberschreitung: Sind freiwillige Beiträge eines Beamtenanwärters zu einer (im Streitfall gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des BVerfG-Beschlusses vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 wie Sozialversicherungsbeiträge bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 55/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 192 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 74/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 35 |