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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/02
§§: DBA CHE Art. 15 a Abs. 1 Satz 4, DBA CHE Art. 4 Abs. 4
Schlagwörter Schweiz, Umzug, Doppelbesteuerung, Wohnsitz
Rechtsfrage: Abwanderregelung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz aus familiären Gründen: Ist die Besteuerung eines deutschen Arbeitnehmers, der im Laufe des Streitjahres seinen Wohnsitz aus familiären Gründen in die Schweiz verlegt hat, nach der Abwanderregelung in Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht nur mit 4,5 v.H. der Bruttovergütung gemäß Art. 15 a Abs. 1 Satz 4 DBA Schweiz vorzunehmen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.08.2002
Vorinstanz/AZ: 12 K 297/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 13 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2003
Erledigungs-Az: I R 64/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 24