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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-288/22 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 9, RL 2006/112/EG Art. 10 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Verwaltungsrat, Luxemburg, Aktiengesellschaft, Entgelt, Dienstleistung, Selbständigkeit, Vergütung |
Rechtsfrage: | 1. Übt eine natürliche Person, die Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht ist, eine "wirtschaftliche" Tätigkeit im Sinne von Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aus, und sind insbesondere die von dieser Person erhaltenen Vergütungen als Entgelt für die für diese Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen anzusehen? - 2. Übt eine natürliche Person, die Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht ist, ihre Tätigkeit "selbstständig" im Sinne der Art. 9 und 10 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aus? |
Vorinstanz: | Tribunal d'arrondissement de Luxembourg (Luxemburg) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 326 S. 5 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-288/22 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 84 |