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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 24/00
§§: AO § 163
Schlagwörter Billigkeitsmaßnahme, Erlass
Rechtsfrage: Voraussetzungen für abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.11.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 118/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2000
Erledigungs-Az: XI B 24/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 48