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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 85/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 11 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Zufluss, Rente, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Ist die Nachzahlung einer Waisenrente im Zuflussjahr in voller Höhe in die anspruchsschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes einzubeziehen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 27.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 20242/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 94 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 76/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 16.4.2002 - VIII R 76/01 |