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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 7/08 (BFH)
§§: UStG 1999 § 25 c, UStG 1999 § 14 c Abs. 1 Satz 3, UStG 1999 § 14 c Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Steuerbefreiung, Anlagegold, Verzicht, Rückgängigmachung, Rechnungsberichtigung
Rechtsfrage: Ist die Vorschrift des § 14 c Abs. 1 Satz 3 UStG 1999 auch im Falle der Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für Goldumsätze nach § 25 c Abs. 3 Satz 2 UStG 1999 mit der Folge anzuwenden, dass die Wirksamkeit der Rechnungsberichtigung gemäß § 14 c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG 1999 die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens voraussetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.12.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 1655/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2009
Erledigungs-Az: XI R 7/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 67