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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 56/97
§§: UStG § 4 Nr. 8a J: 1980, UStG § 4 Nr. 8e J: 1980, UStG § 4 Nr. 11 J: 1980, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. a, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d
Schlagwörter Steuerbefreiung, Vermittlung, Versicherungsvertreter, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: - Steuerbefreiung für sog. Superprovisionen - Welche Tätigkeiten sind unter Berücksichtigung der 6. EG-Richtlinie als Vermittlungsleistungen i.S.d. § 4 Nr. 8a und 8e des UStG anzuerkennen bzw. fallen unter die Vorschrift des § 4 Nr. 11 UStG; reicht ein mittelbares Tätigwerden (z.B. durch Schulung, Überwachung, Unterstützung von Vermögensberatern etc.) für die Steuerbefreiung aus ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.06.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 7065/91 U
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.08.1999
Erledigungs-Az: XI R 56/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 50 79