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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-582/20 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 108 Abs. 2, VO (EU) 2015/1589 Art. 1 Buchst. h |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Beklagten vom 28.4.2020 über die Staatliche Beihilfe SA.48582 (2017/FC) - Deutschland - Angebliche staatliche Beihilfemaßnahmen für die Maritim-Gruppe und die KHI Immobilien GmbH (Ingolstadt) für nichtig zu erklären; sowie - der Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 414 S. 39 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs T-582/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 85 |