Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Dauernde Last, Altenteil, Vertrag, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit einer Hofübergabe als abziehbare dauernde Last oder scheitert deren Anerkennung, weil der Übergabevertrag nicht wie vereinbart durchgeführt wurde? Führt der mögliche fehlende Rechtsbindungswille hinsichtlich eines Teils der Regelungen (hier: Taschengeld) dazu, den Sonderausgabenabzug insgesamt zu verwehren? Mögliche Rückkehr zum vertragsgerechten Verhalten nach einer Phase der Abweichung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.08.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 183/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2010
Erledigungs-Az: X R 16/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 04 88