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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-525/20 (EuG) |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Dänemark, Schweden |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2020) 3006 final der Europäischen Kommission vom 12.5.2020 in der Beihilfesache SA. 52489 (2018/FC) - Dänemark und in der Beihilfesache SA. 52658 (2018/FC) - Schweden (Mutmaßliche staatliche Beihilfe für PostNord Logistics) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 390 S. 38 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-525/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 31 |