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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 128/00
§§: AO 1977 § 125, KStG § 47
Schlagwörter Körperschaftsteuer, verwendbares Eigenkapital, vEK, GmbH, Nichtigkeit, Feststellung
Rechtsfrage: Ist ein vEK-Bescheid einer GmbH gemäß § 125 AO nichtig, weil die Tatsache, dass die Abweichung der Erklärungen zum vEK von den eingereichten Bilanzen bezüglich des ausgewiesenen Eigenkapitals einen besonders schwerwiegenden Fehler darstellt?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 27.06.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 68/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2002
Erledigungs-Az: I B 128/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet