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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/15 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 90 Abs. 2, AO § 371 |
Schlagwörter | Grobes Verschulden, Schätzung, Änderung, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung |
Rechtsfrage: | Verfahren einer gestuften Selbstanzeige zur Nachbesteuerung bisher nicht erklärter Kapitalerträge eines Schweizer Bankkontos: Ist eine Änderung der auf der ersten Stufe ergangenen Schätzungsbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ausgeschlossen, weil das wegen fehlender Beweisvorsorge und Beweisbeschaffung angenommene grobe Verschulden das allenfalls leichte Verschulden hinsichtlich der nicht innerhalb der Einspruchsfrist erfolgten Mitteilung der tatsächlichen (geringeren) Kapitalerträge sowie der erstmaligen Erklärung sonstiger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf der zweiten Stufe überlagert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1239/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 87 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |