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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 1/17 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, StVO |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Bußgeld, Parkplatz, Veranlassungszusammenhang, Eigenbetriebliches Interesse |
Rechtsfrage: | Führt die durch einen Paketzustelldienst geleistete Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete bei diesen zu Arbeitslohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2470/14 L |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 315 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.08.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 1/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 15 |