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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-164/13 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung, Niederlande, Steuerbefreiung, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: Müssen die nationalen Behörden und Gerichte auf der Grundlage des Rechts der EU die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung in Bezug auf eine innergemeinschaftliche Lieferung versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass hinsichtlich der betreffenden Gegenstände eine Mehrwertsteuerhinterziehung vorliegt und der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er daran beteiligt war, sofern das nationale Recht nicht vorsieht, dass unter diesen Umständen die Befreiung zu versagen ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 171 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.12.2014
Erledigungs-Az: Rs C-131/13, C-163/13 und C-164/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 00 09