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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 97/02 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 4 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einbringung, Verschmelzung, Betriebsausgabe, Aktivierung, Anschaffungsnebenkosten | 
| Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Einbringung in eine GmbH als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe: Handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer, die bei der Verschmelzung einer KG auf eine GmbH angefallen ist, um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder um zu aktivierende Anschaffungsnebenkosten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.09.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 5561/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 13 02 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.09.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I R 97/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 51 59 | 
