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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/11 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 4, ZVG § 114 a, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Zwangsversteigerung, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - Befriedigungsfiktion: Ist die Befriedigungsfiktion auch dann Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn der Meistbietende ein vom Grundrechtsgläubiger abhängiges Unternehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.12.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 3230/09 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 20 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2013
Erledigungs-Az: II R 6/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 28 22