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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 19/17 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, InsO § 93, HGB § 171 Abs. 2, HGB § 172 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Insolvenzverwalter, Rechtsanwaltskosten, Kommanditist, Haftung
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen i.S. des § 93 InsO: Kann der Insolvenzverwalter Vorsteuer für Rechtsanwaltskosten geltend machen, die aus der Durchsetzung von Forderungen aus der Kommanditistenhaftung gemäß § 171 Abs. 2 HGB i.V.m. § 93 InsO resultieren oder steht dem entgegen, dass die Rechtsanwaltskosten nicht dem operativen Geschäft der Insolvenzschuldnerin dienten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.03.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 2995/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 17 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2019
Erledigungs-Az: XI R 19/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 20 49