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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 32/13 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4 Satz 6, AO § 181 Abs. 5 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Rückwirkung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Einschränkende Anwendung des § 181 Abs. 5 AO durch den mit JStG 2007 eingefügten § 10 Abs. 4 Satz 6 EStG: Liegt in diesem Zusammenhang ein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin aufgrund der Dauer von 9 Monaten zwischen der fürsprechenden Entscheidung des BFH (Urteil vom 1.3.2006 XI R 33/04, BFHE 212 S. 497 = SIS 06 19 99) und der Einfügung des § 10 d Abs. 4 Satz 6 EStG durch das JStG 2007, BGBl 2006 I S. 2878 vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 43/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.04.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 32/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 19 02 |