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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/06
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 3
Schlagwörter Grundstückshandel, Gewinnerzielungsabsicht, Verlust, Liebhaberei, Mitunternehmer, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: 1. Anerkennung/Feststellung von Verlusten aus gewerblichem Grundstückshandel aus dem An- und Verkauf von im Bauherrenmodell errichteten 20 Objekten des Klägers (Steuerbevollmächtigter) und vier Objekten der Klägerin. Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Ehegatten-GbR oder fehlt es an den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft (Bindung an aufgehobene Feststellungsbescheide) und hinsichtlich der unmittelbaren Zurechnung der Verluste an einer Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei)? - 2. Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht rechtzeitiger und während der Urlaubsabwesenheit erfolgter Ladung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 3595/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 39/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 43