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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 26/20 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Unentgeltliche Wertabgabe, Gemeinde |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße: Tätigt ein Unternehmer, der aufgrund eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast wegen eines besonderen durch seinen Betrieb begründeten Verkehrsbedürfnisses eine bestehende öffentliche Straße über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus für seine betrieblichen Anforderungen aufwendiger ausbaut, eine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast und ist deshalb nicht zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Aufwendungen für den Straßenbau berechtigt? - Das Verfahren XI R 28/17 war durch Beschluss vom 13.3.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-528/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2213/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2021 |
Erledigungs-Az: | XI R 26/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: XI R 28/17 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |