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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/13 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Investitionsabzugsbetrag, Neugründung, Photovoltaik
Rechtsfrage: Darf ein Firmenneugründer (Photovoltaik) von der Steuerermäßigung nach § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. ausgeschlossen werden, obwohl er die geplante Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlage in zügiger Weise noch im Gründungsjahr tätigte und mangels eines der Anschaffung vorgelagerten Wirtschaftsjahrs für einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG n.F. und somit das dadurch bewirkte Vorziehen der Ermäßigung weder die gesetzlichen Vorgaben erfüllt noch Raum hierfür bestand? Verfassungswidrigkeit des § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.01.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 1319/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2014
Erledigungs-Az: X R 19/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 29