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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/18 (BFH) |
§§: | EStG § 24 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Nachträgliche Betriebseinnahme, Laufender Gewinn, Veräußerungsgewinn, Schwebendes Geschäft, Ausscheiden, Auseinandersetzung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei Ansprüchen einer GbR aus laufenden Insolvenzverfahren, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Gesellschafterin der Höhe nach noch nicht genau ermittelbar sind, um solche aus einem schwebenden Geschäft, sodass eine Besteuerung dieser im Auseinandersetzungsvertrag aufgelisteten nachlaufenden Zahlungen bei der ausscheidenden Gesellschafterin als nachträgliche laufende selbständige Einkünfte zu erfolgen hat oder liegt insoweit ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 15284/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 11 44 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |