Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 49/07 (BFH)
§§: GrEStG § 19 Abs. 1 Nr. 6, AO § 169 Abs. 2
Schlagwörter Anzeigepflicht, Grunderwerbsteuer, Festsetzungsverjährung, Leichtfertige Steuerverkürzung
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer: Ablauf der Festsetzungsfrist wegen Verletzung der Anzeigepflicht? Stellt die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorganges bei der Körperschaftsteuerstelle des Finanzamts (unzuständige Stelle) eine leichtfertige Steuerverkürzung - trotz Ausweises einer Rückstellung für Grunderwerbsteuer in den Bilanzen - dar, die die Festsetzungsfrist auf fünf Jahre ausdehnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 18.07.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 345/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2009
Erledigungs-Az: II R 49/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 20 81