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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 18/18 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 228, AO § 229 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Einkommensteuer, Zahlungsverjährung, Aussetzung der Vollziehung |
Rechtsfrage: | Beginnt nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2196/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 13 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 18/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 32 |