
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 13/18 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 26, RL 96/2003/EG Art. 21 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Verheizen |
Rechtsfrage: | Mit Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung hat der Kläger z.T. unter Verwendung von Tierfett als Heizstoff für die Erzeugung von Prozessdampf tierische Rohstoffe zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Ist das bei der Herstellung von Tierfett zwangsläufig anfallende Tiermehl ein sog. "Kuppelprodukt", welches bei der Berechnung des Umfangs der Steuerbefreiung gemäß § 26 EnergieStG außer Acht zu lassen ist? Gilt die Einschränkung des Art. 21 Abs. 3 Satz 3 RL 2003/96/EG für das anfallende Tiermehl nicht, weil dieses "mit der Herstellung von Energieerzeugnissen im Zusammenhang" steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1172/17 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 13/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 10 |