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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/14 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Irrtum, Kirchensteuer, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Liegt eine irrige Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt i.S.d. § 174 Abs. 4 AO vor, wenn es im Jahre 2005 der Klägerin zugeflossene Kirchensteuerübererstattungen, welche aus Kirchensteuerzahlungen für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2003 resultieren, aus "Vereinfachungsgründen" in den Veranlagungszeitraum 2004 zurück überträgt und durfte das Finanzamt nach einer für die Klägerin erfolgreichen FGlichen Entscheidung über die Einkommensteuerfestsetzung 2004 die Steuerbescheide der Jahre 2000 bis 2003 nach § 174 Abs. 4 AO ändern, um die zutreffenden materiell-rechtlichen Folgen zu erreichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 02.04.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 1972/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1159
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 15 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2016
Erledigungs-Az: X R 31/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 60